VERHALTENSKODEX – CODE OF CONDUCT
§ 1 Generell
Die CUONICS GmbH verpflichtet sich zu einer Unternehmensführung, die sowohl ökologischen als auch sozialen Verantwortung trägt. Wir erwarten von all unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie dieses Engagement teilen. Ebenso legen wir großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Prinzipien nachhaltigen, sozialen und ethischen Verhaltens berücksichtigen und diese in die Unternehmenskultur einfließen lassen. Darüber hinaus setzen wir uns kontinuierlich dafür ein, unsere Geschäftsprozesse sowie unsere Produkte und Dienstleistungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit zu verbessern und fordern unsere Lieferanten auf, in diesem ganzheitlichen Ansatz mitzuwirken.
Der Verhaltenskodex basiert auf nationalen Gesetzen und Vorschriften wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie internationalen Abkommen, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien zu Kinderrechten und unternehmerischem Handeln, die UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Global Compact der
Vereinten Nationen.
§ 2 Soziale Verantwortung
2.1 Einhaltung der Menschenrechte
Wir achten die international anerkannten Menschenrechte und setzen uns für deren Umsetzung ein. In allen unseren Geschäftsaktivitäten streben wir danach, dass weder wir selbst noch unsere Geschäftspartner und Lieferanten in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind oder diese unterstützen.
2.2 Ausschluss von Zwangsarbeit
Wir lehnen jede Form von Zwangs-, Sklaven- oder vergleichbarer Arbeit strikt ab. Sämtliche Tätigkeiten erfolgen freiwillig und ohne Androhung von Strafen. Mitarbeitende haben jederzeit das Recht, ihre Arbeit oder ihr Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Zudem wird jegliche unangemessene Behandlung von Arbeitskräften, einschließlich psychischer Härte, sexueller oder persönlicher Belästigung sowie Erniedrigung, nicht toleriert. Sicherheitskräfte werden nicht eingesetzt, wenn ihr Einsatz zu unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, Verletzungen oder einer Einschränkung der Vereinigungsfreiheit führen
könnte.
2.3 Verbot der Kinderarbeit
Während des gesamten Produktionsprozesses wird keine Kinderarbeit toleriert. Wir richten uns nach den Empfehlungen der ILO-Konventionen zum Mindestalter für Beschäftigung. Demnach darf das Beschäftigungsalter nicht unter dem gesetzlichen Schulpflichtende des jeweiligen Landes liegen und muss mindestens 15 Jahre betragen. Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht für Tätigkeiten eingesetzt, die ihre Gesundheit, Sicherheit oder moralische Entwicklung gefährden könnten. Alle geltenden Schutzvorschriften werden strikt eingehalten.
2.4 Faire Entlohnung
Die Vergütung für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden entspricht mindestens dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn oder den branchenüblichen Mindeststandards, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Vergütung ermöglicht es die Lebenserhaltungskosten zu decken und ein Mindestmaß an Ersparnissen zu ermöglichen. Den Mitarbeitenden stehen alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu. Lohnabzüge als Strafmaßnahme sind unzulässig. Zudem stellen wir sicher, dass die Mitarbeitenden regelmäßig klare und detaillierte schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Entgelts
erhalten.
2.5 Faire Arbeitszeit
Die Arbeitszeiten richten sich nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben oder den branchenüblichen Standards.
2.6 Diskriminierungsverbot
Jegliche Form der Ungleichbehandlung von Mitarbeitenden ist unzulässig, sofern sie nicht durch die Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit gerechtfertigt ist. Dies umfasst insbesondere Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, Gesundheitsstatus, politischer Überzeugung, Weltanschauung, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden stets geachtet und respektiert.
2.7 Gesundheitsschutz / Sicherheit am Arbeitsplatz
Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld wird gewährleistet. Durch geeignete Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorkehrungen getroffen, um Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit zu verhindern. Übermäßige körperliche oder geistige Ermüdung wird
durch entsprechende Maßnahmen vermieden. Zudem erfolgen regelmäßige Schulungen zu geltenden Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie zu Schutzmaßnahmen.
2.8 Beschwerdemechanismen
Mitarbeitende erhalten klare und angemessene Informationen zur Erreichbarkeit, Zuständigkeit und Durchführung des Beschwerdeverfahrens. Dieses ist vertraulich gestaltet, wahrt die Identität der Beschwerdeführenden und schützt sie vor Benachteiligungen. Falls keine anderweitige Regelung besteht, sorgt das Unternehmen auf Betriebsebene für einen effektiven Beschwerdemechanismus, der betroffenen Einzelpersonen und Gemeinschaften die Möglichkeit gibt, ihre Anliegen sicher und angemessen vorzubringen.
2.9 Umgang mit Konfliktmineralien
Von unseren Zulieferern wird erwartet, dass sie für die Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold sowie weitere Rohstoffe wie Kobalt die OECD-Leitsätze zur Sorgfaltspflicht in verantwortungsvollen Lieferketten einhalten.
§ 3 Ökologische Verantwortung
3.1 Umweltverantwortung
Im Hinblick auf Umweltfragen wird nach dem Vorsorgeprinzip gehandelt, Initiativen zur Förderung von Umweltverantwortung werden ergriffen, und die Entwicklung sowie Verbreitung umweltfreundlicher Technologien wird unterstützt.
3.2 Umweltfreundliche Produkte
Alle Produkte entlang der Lieferkette entsprechen den geltenden Umweltschutzstandards ihres Marktsegments, einschließlich der verwendeten Materialien und Stoffe. Potenziell umweltschädliche Chemikalien und andere Stoffe werden identifiziert und im Rahmen eines Gefahrenstoff-Managements erfasst. Dieses gewährleistet eine sichere Handhabung, Lagerung, den Transport sowie eine umweltgerechte Wiederaufbereitung, Wiederverwendung oder Entsorgung.
3.3 Umweltfreundliche Produktion
Ein umfassender Umweltschutz wird in allen Produktionsphasen sichergestellt. Durch eine proaktive Herangehensweise werden potenzielle Umweltfolgen von Unfällen vermieden oder minimiert. Im Fokus stehen energie- und wassersparende Technologien, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sowie
Strategien zur Emissionsreduzierung, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung. Die kontinuierliche Weiterentwicklung umweltfreundlicher Verfahren wird aktiv gefördert.
3.4 Behandlung und Ableitung von industriellem Abwasser
Wir erzeugen kein industrielles Abwasser, da unsere Produktionsprozesse so gestaltet sind, dass keine Ableitung in die Kanalisation erforderlich ist.
3.5 Umgang mit Luftemission
Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen, wie Lärm und Treibhausgase, werden erfasst, überwacht und überprüft. Falls erforderlich, werden Maßnahmen zur Reduzierung ergriffen. Abgasreinigungssysteme (soweit vorhanden) werden regelmäßig kontrolliert, und es wird nach wirtschaftlichen Lösungen gesucht, um Emissionen weiter zu minimieren.
3.6 Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen
Eine strukturierte Vorgehensweise wird angewendet, um feste Abfallstoffe zu identifizieren, zu minimieren, sicher zu handhaben und umweltgerecht zu entsorgen oder zu recyceln. Die Vorschriften des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 in der aktuellen Fassung zur Ausfuhr gefährlicher Abfälle werden eingehalten. Chemikalien und andere umweltschädliche Stoffe werden erfasst und so behandelt, dass ihre sichere Lagerung, Nutzung, Beförderung, Wiederverwendung, das Recycling und die Entsorgung gewährleistet sind. Falls verwendet, wird Quecksilber gemäß den Richtlinien des Minamata-Übereinkommens vom 10. Oktober 2013 gehandhabt, während persistente organische Schadstoffe entsprechend den Vorgaben des Stockholmer Übereinkommens vom 23. Mai 2001 in der aktuellen Fassung behandelt werden.
3.7 Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen reduzieren
Der Einsatz und der Verbrauch von Ressourcen während der Produktion und die Erzeugung von Abfall jeder Art, einschließlich Wasser und Energie, wird soweit möglich reduziert bzw. vermieden. Entweder geschieht dies direkt am Entstehungsort oder durch Verfahren und Maßnahmen, bspw. durch die Änderung der Produktions- und Wartungsprozesse oder von Abläufen im Unternehmen, durch die Verwendung alternativer Materialien, durch Einsparungen, durch Recycling oder mithilfe der Wiederverwendung von Materialien.
3.8 Umgang mit Energieverbrauch/-effizienz
Der Energieverbrauch wird kontinuierlich überwacht und dokumentiert. Es werden wirtschaftliche Lösungen angestrebt, um die Energieeffizienz zu steigern und den Energieverbrauch zu reduzieren.
§ 4 Ethisches Geschäftsverhalten und Compliance
4.1 Einhaltung von Gesetzen
Alle geltenden Gesetze und Vorschriften für Geschäftsbeziehungen werden eingehalten. In sämtlichen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen wird höchste Integrität gewahrt.
4.2 Fairer Wettbewerb
Die Prinzipien fairer Geschäftspraktiken, fairer Werbung und fairen Wettbewerbs werden beachtet. Zudem finden die geltenden Kartellgesetze Anwendung, die insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten untersagen, welche Preise oder Konditionen im Wettbewerb beeinflussen. Darüber hinaus verbieten diese Regelungen Vereinbarungen zwischen Kunden und Lieferanten, die darauf abzielen, die Preis- und Konditionsautonomie der Kunden beim Wiederverkauf einzuschränken.
4.3 Vertraulichkeit/Datenschutz
Der Schutz privater Informationen von Auftraggebern, Zulieferern, Kunden, Verbrauchern und Arbeitnehmern wird gewährleistet. Alle Vorgänge zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe personenbezogener Daten erfolgen in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, Informationssicherheitsvorschriften und behördlichen Bestimmungen.
4.4 Whistleblowing, Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Wir gewährleisten den Schutz aller Mitarbeitenden vor Vergeltungsmaßnahmen bei der Meldung von Bestechung oder Korruption.
4.5 Geistiges Eigentum
Geistige Eigentumsrechte werden geachtet und der Transfer von Technologie sowie Know-how erfolgt unter Schutz der Kundeninformationen und Wahrung der Eigentumsrechte.
4.6 Integrität/Bestechung und Vermeidung von Interessenskonflikten
Höchste Integritätsstandards bilden die Grundlage aller Geschäftsaktivitäten. Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung sind strikt untersagt und unterliegen einer Null-Toleranz-Politik. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Antikorruptionsgesetze werden entsprechende Überwachungs- und Durchsetzungsverfahren angewendet.
4.7 Finanzielle Verantwortung
Die jeweiligen nationalen gesetzlichen Anforderungen für finanzielle Aufzeichnungen werden eingehalten.
4.8 Ausfuhrkontrollen, Wirtschaftssanktionen
Exportbeschränkungen und Handelsverbote mit sanktionierten Ländern gemäß internationalen Gesetzen und Vorschriften werden beachtet.
Dieses Dokument ist freigegeben und ohne Unterschrift gültig.
Harald Rauer, Chief Operating Officer, 28.05.2025